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Kitebuggyfahrschule
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AGB der Kitebuggyfahrschule
Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitebuggysport ohne Gefahr für sich oder andere auszuüben. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig.
Anmeldung und Rücktritt vom Vertrag:
Die Anmeldung zu Kursen bedarf der Schriftform. Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der 14-Tagesfrist vor Kursbeginn werden 30% des Kurspreises in Abweichung zu §346 Abs1 BGB fällig, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Die Kitebuggyfahrschule behält sich das Recht vor, im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Windstille, überschwemmtes Übungsgebiet) ohne Einhaltung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und einen Alternativtermin festzulegen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Fallen bereits angesetzte Unterrichtsstunden aus Verschulden des Schülers aus, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, sondern nur Anspruch auf Nachholung der Unterrichtsstunden innerhalb der jeweiligen Schulungssaison. Teilnehmer die einen Kurs nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten, oder sich oder andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Das zur Schulung benötigte Equipment (Buggys, Matten, Helme) wird von der Kitebuggyahrschule gestellt. Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr. Die Schulungen werden nach dem "2for1-System" durchgeführt. Dies bedeutet, dass immer zwei Schüler mit einer Buggyausrüstung (Kite & Buggy) üben. Auf diese Weise gibt es abwechselnd jeweils einen, der übt, und einen anderen, der dem Übenden Hilfestellung gibt, den Drachen sichert, oder sich mit dem Theorieteil beschäftigen kann. Der Fahrschüler sollte geeignete, wetterfeste Kleidung tragen, die ihn auch bei Stürzen schützt. Auch für festes Schuhwerk, und ev. regenfeste Kleidung muss der Schüler sorgen. Die Teilnahme an den Schulungen zum Kitebuggyfahren, erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Schulungsstunden werden je nach Wetterlage flexibel auf die Schulungstage verteilt.
Haftung:
Die Kitebuggyfahrschule haftet für Personen- und Sachschäden, die bei den Kursen auftreten, nur, falls grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Bei Praxiskursen sind die Anweisungen des Instruktors, und des Kursleiters, zu befolgen. Durch den Schüler schuldhaft verursachte Schäden an dem zur Verfügung gestellten Material werden durch diesen in vollem Umfang ersetzt. Jeder Schüler haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Drittpersonen. Die Kitebuggyfahrschule lehnt jede Haftung bei Unfällen ab.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
Prüfungsgebühren:
Wenn der Schüler vom Fahrerischen her soweit ist, kann die Lizenzprüfung am Schluss eines 2-Tageskurses abgelegt werden. In den Kursgebühren sind keine Prüfungsgebühren enthalten. Die Prüfungsgebühren werden im Auftrag und für Rechnung der GPA-Kitesailing e.V erhoben, und werden über die Kitebuggyfahrschule eingezogen.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen